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   AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17   

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https://dejure.org/2017,49896
AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17 (https://dejure.org/2017,49896)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.2017 - 1 C 82/17 (https://dejure.org/2017,49896)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 1 C 82/17 (https://dejure.org/2017,49896)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Zweibrücken prüft im Rechtsstreit gegen die Bruderhilfe, obwohl es um Schadensersatz nach einem Unfall geht, werkvertragliche Rechnungspositionen mit bedenklicher Begründung im Urteil vom 5.7.2017 - 1 C 82/17 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Zweibrücken prüft im Rechtsstreit gegen die Bruderhilfe, obwohl es um Schadensersatz nach einem Unfall geht, werkvertragliche Rechnungspositionen mit bedenklicher Begründung im Urteil vom 5.7.2017 - 1 C 82/17 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Vielmehr ist es angemessen, diese anhand der von verschiedenen Anbietern ersteilten Autokostentabellen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung verschiedener Landgerichte (u.a. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014 - 13 S 41/13; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2016 - 5 S 333/15; Landgericht Bochum, Urteil vom 31.05.2016 - 9 S 36/16), die der Bundesgerichtshof gebilligt hat (BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zitiert nach juris), auf 0, 70 EUR/km zu schätzen.

    Dies entspricht § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG, der im Rahmen der Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO als Orientierungshilfe heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - NJW 2016, 3092 Rn 18).

    § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG, der im Rahmen der Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO als Orientierungshilfe heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - NJW 2016, 3092 Rn 18), bestimmt als Erstattungsbetrag 0, 50 EUR je Seite für die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken bis zu einer Größe von DIN A3, sodass gegen den geltend gemachten Betrag von 10, 80 EUR für 3 x 9 Blätter keine Bedenken bestehen.

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    (BGH, Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363, Rn 19 - 20; BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 -, juris).
  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    (BGH, Urteil vom 19.07.2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363, Rn 19 - 20; BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 -, juris).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Hierbei ist auch eine solche Vergütung noch als üblich anzusehen, welche am oberen Ende des Honorarkorridors angesiedelt ist; auf einen Mittelwert ist nicht abzustellen (OLG München, Beschluss vom 12.03.2015 - 10 U 579/15, BeckRS 2015, 15458 Rn 20 ff.; Landgericht Mannheim, NJW-RR 2016, 599, 602).
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Vielmehr ist es angemessen, diese anhand der von verschiedenen Anbietern ersteilten Autokostentabellen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung verschiedener Landgerichte (u.a. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014 - 13 S 41/13; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2016 - 5 S 333/15; Landgericht Bochum, Urteil vom 31.05.2016 - 9 S 36/16), die der Bundesgerichtshof gebilligt hat (BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zitiert nach juris), auf 0, 70 EUR/km zu schätzen.
  • LG Bremen, 02.09.2016 - 3 S 289/15

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfällen

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Schreibkosten sind jedenfalls in Höhe von 1, 68 EUR pro Seite zu ersetzen (vgl. Landgericht Bremen, Urteil vom 02.09.2016 - 3 S 289/15, zitiert nach juris unter Rn 32).
  • LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Höhe der ersatzfähigen Sachverständigenkosten;

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Darüber hinaus gehört die Nutzung des EDV-Programms nebst Lizenzen zu üblichen Vorhaltekosten eines Sachverständigenbüros, sodass dem Schadensgutachter bereits keine gesonderten Nebenkosten entstanden sein dürften (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vorn 29.07.2015 - 13 S 58/14, zitiert nach Juris unter Rn 19).
  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Hierbei ist auch eine solche Vergütung noch als üblich anzusehen, welche am oberen Ende des Honorarkorridors angesiedelt ist; auf einen Mittelwert ist nicht abzustellen (OLG München, Beschluss vom 12.03.2015 - 10 U 579/15, BeckRS 2015, 15458 Rn 20 ff.; Landgericht Mannheim, NJW-RR 2016, 599, 602).
  • LG Freiburg, 24.11.2016 - 3 S 145/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Eine Pauschale für Porto- und Telefonkosten bedarf nur dann näherer Begründung, wenn sie den vom erkennenden Gericht auch ansonsten für eine Unkostenpauschale - ohne Einzelnachweis - noch als maximal angesehenen Betrag von 20, 00 EUR übersteigt (vgl. Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.11.2016 - 3 S 145/16, zitiert nach juris Rn 29).
  • LG Stuttgart, 28.07.2016 - 5 S 333/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten;

    Auszug aus AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
    Vielmehr ist es angemessen, diese anhand der von verschiedenen Anbietern ersteilten Autokostentabellen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung verschiedener Landgerichte (u.a. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014 - 13 S 41/13; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2016 - 5 S 333/15; Landgericht Bochum, Urteil vom 31.05.2016 - 9 S 36/16), die der Bundesgerichtshof gebilligt hat (BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zitiert nach juris), auf 0, 70 EUR/km zu schätzen.
  • LG Bochum, 31.05.2016 - 9 S 36/16

    Feststellung der Erforderlichkeit von geltend gemachten Reparaturkosten nach

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